EU-DSGVO

Der externe Datenschutzbeauftragte

Die Zeit drückt und die Umsetzung der EU-DSGVO sollte erfolgen! Diese gilt verbindlich ab dem 25.05.2018!
Damit Sie frei von – teilweise empfindlich hohen – Geldbußen bleiben, sollten Sie sich überlegen, wer in Ihrer Firma als Datenschutzbeauftragter eingesetzt wird.
Innerhalb des Betriebes ist es oftmals schwierig, eine geeignete qualifizierte Person zu finden. Wichtig ist bei der Wahl eines Datenschutzbeauftragten, dass er keine Interessenkonflikte haben darf. Somit ist der Geschäftsführer eines Unternehmens eine denkbar ungünstige Wahl, da er sich nicht selbst kontrollieren kann. Sie sollten wissen, dass ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter einem Mitglied des Betriebsrates gleichzustellen ist – also besteht eine nahezu Unkündbarkeit!
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte sollte entsprechend ausgebildet sein und ein stark ausgeprägtes Datenschutzverständnis haben. Unter Umständen benötigt er/sie viel Zeit mit der Einplanung von Datenschutzmaßnahmen, die er/sie von der eigentlichen Arbeitszeit „abzwacken“ muss. Das macht ihn/sie unproduktiv. Oftmals werden interne Datenschutzbeauftragte nur rudimentär auf die neue Tätigkeit vorbereitet, was suboptimale Lösungen hervor bringt.
Seit nunmehr vielen Jahren ist Herr Jörg Heintze, ausgebildeter und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Er hat über die Jahre etliche Firmen bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen betreut und sie mit seinem Know-how unterstützt. Dabei war es ihm immer ein besonders Anliegen, datenschutzrechtlich abgesicherte Konzepte in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Geschäftsführung zu erarbeiten.
Sie können unseren Datenschutzbeauftragten für die

Umsetzung der DSGVO

gegen eine monatliche Gebühr „mieten“.

Gut zu wissen:

 Fordern Sie einfach kostenlos unsere EU-DSGVO Information zu den Neuerungen des Datenschutzrechtes und den Änderungen für Ihr Unternehmen an.